Die E-Rechnung kommt: Info-Webinar für den Texttreff
Darum geht es bei der E-Rechnungpflicht: Ab dem 1. Januar 2025 sind Selbstständige und Unternehmer:innen im B2B-Bereich dazu verpflichtet, rechtskonform E-Rechnungen schreiben und empfangen zu können. (Das heißt: Word-, Excel- und PDF-Rechnungen sind bald nicht mehr möglich.) Die gute Nachricht für Freelancer und andere lautet aber: Vieles wird auch deutlich einfacher. Im TT-Webinar mit der Expertin Andrea Sebens geben wir euch Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die kommende E-Rechnungspflicht.
Elektronische Rechnungen vereinfachen Geschäftsprozesse und senken die Ausgaben für Porto, Archivierung und Buchhaltung. Die Definition der elektronischen Rechnung laut E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) in § 2 ist erfüllt, wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind:
- Sowohl die Ausstellung als auch die Übermittlung und der Empfang werden in einem strukturierten elektronischen Format durchgeführt.
- Mithilfe des elektronischen Formats wird eine automatische und elektronische Dokumentenverarbeitung möglich.
Als Unternehmerin kannst du E-Rechnungen versenden, indem du für die elektronische Rechnungslegung ein strukturiertes elektronisches Format wie ZUGFeRD oder XRechnung verwendest, das eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung ermöglicht. Auf diese Weise strukturierte digitale Rechnungen können dann ohne Weiteres von elektronischen Rechnungssystemen automatisch erstellt, ausgelesen und verarbeitet werden.
Oder du nutzt eine Buchhaltungslösung, deren Anbieter sich für dich um die Umsetzung der Anforderungen kümmern und die Belege dann auch gleich rechtskonform archiviert.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung mit Fragen, die uns alle aktuell beschäftigen. Bitte führt Diskussionen zum Thema im Mitgliederbereich und nicht in den Kommentaren zu diesem Beitrag. Vielen Dank!
Wichtig: Die am ersten Januar beginnende Pflicht für
E-Rechnungen gibt es bislang nur für den Rechnungsaustausch mit
öffentlichen Arbeit- bzw. Auftraggebern, wie Behörden und Einrichtungen.
Geplant ist aber, dass auch Leistungsempfänger, die selbst Kleinunternehmer:innen sind oder nur steuerfreie Leistungen erbringen, künftig in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Verankert sind auch unterschiedliche Übergangsfristen: Papier- und PDF-Rechnungen sind bis zum 31. Dezember 2026 erlaubt, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab 2028 müssen jedoch alle Unternehmen im B2B-Verkehr E-Rechnungen verwenden.
Für viele selbständige Dienstleisterinnen wird es sinnvoll sein, sich von der ersten E-Rechnung an um eine rechtskonforme und komfortable Lösung zu bemühen, die allen durch Fristen bedingten "Entwicklungsstadien" von Anfang an standhält. Du weißt nicht, ob du umstellen musst? Was du beachten musst und wie du am besten vorgehst? Dann stell deine Frage im TT-Forum!
Bisher keine Kommentare
Kommentieren