
Andrea Görsch
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Pauschale oder Stundensatz? (Bild: Andrea Görsch via Pixaby)
Bei der Abrechnung nach Stundensatz werden die geleisteten Stunden mit dem Stundensatz multipliziert, Mehrwertsteuer obendrauf, fertig. Dabei muss die Dienstleisterin darauf achten, dass der Stundensatz angemessen und nicht zu niedrig ist. Denn der erwirtschaftete Umsatz sollte auch Urlaubs- und Krankheitszeiten, Kosten für Büro und Versicherungen, Rücklagen und Altersvorsorge tragen … Wie man einen „vernünftigen“ Stundensatz kalkuliert, sagt dir das Internet. Einen Rechner haben wir beispielhaft für dich verlinkt.
Für die potenzielle Kundin stellt die Berechnung nach Stundensatz ein kleines Risiko dar: Benötigt die Texterin zwei und zwölf Stunden für das Texten der Website? Deshalb ist die Nennung des Stundensatzes inklusive einer groben „Hausnummer“ sinnvoll: „Liebe Frau Wunschkundin, in der Regel rechne ich meine Texte nach Stundensatz ab, erfahrungsgemäß benötige ich x Stunden für einen solchen Auftrag.“
Möglich ist auch die Vereinbarung eines Zeitbudgets. Die Texterin schätzt ihren Aufwand beispielsweise auf fünfzehn Stunden à Stundensatz und informiert ihre Kundin, wenn eine bestimmte Stundenanzahl, vielleicht zehn Stunden, erreicht wurde.
Hinweis: Halte immer alles in einem Briefing fest und lasse dir das in einem Re-Briefing schriftlich bestätigen. Definiere dabei auch genau die Tätigkeiten. Beispielsweise: Soll wirklich nur getextet werden oder muss die Website noch konzipiert werden? Ist das Texten der Metadaten inbegriffen? Wie sieht es mit (längeren) Telefonaten mit der Kundin aus?
Zudem sollte man darauf achten, dass der Stundensatz so gut angesetzt ist, dass er auch kreative Leistungen wie die Vergabe von Nutzungsrechten beinhaltet.
Als Dienstleisterin erscheint eine Berechnung nach Stundensatz zunächst verlockend. Eine Gefahr bei dieser Abrechnungsmethode ist, dass man „vergisst“ den Stundensatz anzupassen. Achte deshalb darauf, den Stundensatz regelmäßig zu erhöhen.
Wenn du dich fragst, wann du 7 %, wann du 19 % Mehrwertsteuer berechnen musst, empfehlen wir dir unseren Magazin-Artikel zu diesem Thema. Er hilft dir, die Steuer korrekt auszuweisen.
Bei der Pauschale erscheint es zunächst so, dass die Dienstleisterin das Risiko trägt. Sie nennt einen Betrag X für eine bestimmte Dienstleistung oder für ein bestimmtes Projekt. Auch hier gilt: Definiere in einem Briefing und Re-Briefing, welche Leistungen erbracht werden. Für die Kundin hat die Pauschale den Vorteil, dass sie für einen vorab definierten Betrag eine definierte Leistung bekommt.
Die Kunst für dich als Dienstleisterin besteht beim Nennen einer Pauschale, in der möglichst alle Eventualitäten eingeschlossen sind: Wie viele Korrekturschleifen werden benötigt, wie läuft die Kommunikation mit der Kundin, wie viel Zeit wird für Rücksprachen benötigt? Wie viel Zeit brauchst du für die eigentliche Textarbeit? All das muss eingeplant und in die Pauschale berechnet werden.
Hinweis: Bei einer Pauschale kann auch vereinbart werden, dass beispielsweise zwei Korrekturschleifen enthalten sind und weitere nach Stundensatz berechnet werden. Abgesehen davon, dass ein Projekt so planbarer wird, kann eine solche Vereinbarung auch regulierend auf die Kundschaft wirken.
Wenn man für Lektorats- oder Korrektoratsarbeiten eine Pauschale nennen soll, muss man sich die Qualität des Ursprungstextes ansehen. Am besten lässt man sich beispielsweise zwei Vorgängerexemplare des Kundenmagazins geben, das ins Werbelektorat soll. Falls das nicht möglich ist, etwa bei einmaligen Arbeiten, sollte man besser großzügiger kalkulieren.
Wer weiß, wie viele Stunden er oder sie in ein Projekt gesteckt hat, kann leicht den tatsächlichen Stundensatz errechnen. Bei einer Pauschale einfach den Umsatz (ohne Steuern) durch die Zeit teilen. Das setzt natürlich eine korrekte Zeiterfassung voraus.
Wer zudem alle Umsätze beispielsweise in einer Excelliste auswertet, schafft sich eine gute Kalkulationsgrundlage für neue Anfragen. Zudem kannst du leicht erkennen, welches Projekt sich finanziell gelohnt hat und ob du bei einem vergleichbaren oder Nachfolgeprojekt besser kalkulieren solltest.
Es hängt davon ab. 😊 Für die Pauschale spricht, dass von einer guten Kalkulation beide Seiten profitieren. Die Kundin hat Planungssicherheit, die Dienstleisterin einen guten Stundenlohn. Zudem fließen bei zunehmender Erfahrung die Kenntnisse der Dienstleisterin in den Preis hinein.
Diese Gefahr besteht nämlich bei der Abrechnung nach Stundensatz. Mit zunehmender Erfahrung wird die Dienstleisterin routinierter und dadurch beispielsweise beim Texten schneller. Dadurch kann es vorkommen, dass sie ihre Dienstleistung unter Wert verkauft, wenn sie nach Stunden abrechnet.
Es kann auch eine gute Lösung sein, die beiden Modelle zu mischen – wie oben ausgeführt. Biete für ein Projekt eine Pauschale ein und weise die Textarbeit in ihre Schranken. Vor allem bei neuen Kund*innen kann es sinnvoll sein, Dienstleistungen einzuschränken und beispielsweise zu kommunizieren, dass ab einer dritten Korrekturschleife der vereinbarte Stundensatz greift.
Ob mit Pauschale oder Stundensatz, verkaufe dich nicht unter Wert. Wenn du mit einer Pauschale arbeitest, schlag einen Puffer obendrauf. Arbeitest du mit einem Stundensatz, denk daran, ihn regelmäßig zu erhöhen. Zudem sollte der Stundensatz adäquat sein – 50 Euro pro Stunde sind es nicht.
PS: Dass die Berechnung „Cent pro Wort oder Zeichen“ nicht lohnend sein kann, versteht sich von selbst, oder? Lass die Finger von diesen schlecht bezahlten Aufträgen und steck diese Zeit besser in deine Akquise und Positionierung.
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4 Kommentare
Barbara
Eine gute Zusammenfassung mit guten Tipps! 👍
Jana
Andrea
Ich danke euch.
Silke Bicker
Eine richtig gute Zusammenfassung - danke!
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